ESWE Solar-Speicherbatterie
Die ESWE Versorgungs AG hat für seine Kunden einen Innovations- und Klimaschutzfond mit dem Ziel eingerichtet, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz zu fördern.
Ziel des Förderprogramm ist es, zusätzliche Stromspeicherkapazitäten zu errichten und die Rentabilität von neuen PV-Anlagen mit Batteriespeicher zur Eigenversorgung zu steigern.
Die Klimaschutzagentur Wiesbaden betreut im Auftrag des Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE Versorgungs AG das Förderprogramm.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Investition in einen neu festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Die Erweiterung eines bestehenden Batteriespeichers ist nicht förderfähig.
Fördersätze:
Bis 3,0 kWh = 500 Euro
bis 6,0 kWh = 750 Euro
> 6,0 kWh = 1.000 Euro
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind private Eigentümer*in, Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen, Mieter*in mit Zustimmungserklärung des Eigentümers und Vereine
Der Antragsteller muss Energiekunde der ESWE Versorgungs AG sein (Bezug von Strom und Heizgas/Fernwärme).
Fördervoraussetzungen:
- Das Programm gilt nur für Gebäude in Wiesbaden und der näheren Umgebung.
- Pro Speicherbatterie und Objekt erfolgt einmalig eine Förderung.
- Eine Förderung erfolgt nur bei fachgerechter Installation, wenn bei den Komponenten und der Ausführung die gültigen Normen, Richtlinien und Zulassungen eingehalten werden.
- Die baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
- Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
- Förderfähig sind nur kommerziell verfügbare, erprobte Batteriespeichersysteme.
- Der Netzbetreiber muss seine Zustimmung zum Netzanschluss erteilt haben.
- Die geförderte Anlage muss min. zehn Jahren zweckentsprechend betrieben werden.
- Es gelten immer die Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie.
Antragsablauf:
- WICHTIG: Der vollständig ausgefüllte Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Klimaschutzagentur gestellt werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Als Beginn einer Maßnahme gilt der Start der Bauarbeiten.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen kann mit der Umsetzung begonnen werden.
- Spätestens 12 Monate nach der Mitteilung über die Förderhöhe sind die Rechnungen/Nachweise bei der Klimaschutzagentur einzureichen.
- Eine anteilige Rückforderung kann erfolgen, wenn der Antragsteller seine Energielieferverträge mit ESWE Versorgung innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung der Fördermittel kündigt.
- Aufgrund der hohen Fördernachfrage kann die Auszahlung des Förderbetrags nach Einreichung der Verwendungsnachweise 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.
Ein Programm von: